Ihre Rechte als Unfallgeschädigter:
Sie sind in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Umgebung unverschuldet in einen Unfall geraten?
Die Tatsache an sich ist schlimm genug!
Noch schlimmer wäre es, sich auf einen von der gegnerischen Versicherung gestellten Kfz Gutachter zu einzulassen. Dieser ist nämlich im Auftrag der Versicherung daran interessiert, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Oft melden die gegnerischen Versicherungen sich relativ schnell auch telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen, in der Hoffnung voreilige Entscheidungen Ihrerseits zu erreichen, um möglichst wenig Schadenersatz leisten zu müssen.
Auch sollte man sich nicht auf eine Abwicklung über einen undetailierten Kostenvoranschlag einlassen. Diverse weitere Rechtsansprüche wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und ein genauer Wiederbeschaffungswert fallen mit einem Kostenvoranschlag komplett weg, je nach Schadenhöhe kann dies zu einem hohen Kostenausfall führen.
Setzen Sie auf unabhängige Hilfe, die sich zu 100 % für Ihre Rechte einsetzt ,Ihre Ansprüche genau kennt und für eine schnelle Schadenregulierung sorgt . Die Kosten für das Schadengutachten und wahlweise auch einen Anwalt, hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Laien können, gerade bei verdeckten Schäden, verständlicherweise nicht erkennen, wie hoch die Schadensumme ausfällt. Mein geschultes Auge hat sämtliche Reparaturkosten im Blick.
Zögern Sie nicht, Rufen Sie mich gern umgehend an! Ich leite sofort die Schadenabwicklung für Sie ein.