MEINE LEISTUNGEN

Bei einer unverschuldeten Beteiligung an einem Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug, sind Sie berechtigt eine Schadenersatzforderung nach § 249 BGB geltend zu machen.
Ich als KFZ-Gutachter erstelle Ihnen schnell und kompetent ein Unfall- oder Schadensgutachten. Dieses Gutachten weist den Wiederbeschaffungswert, eine eventuelle Wertminderung, Nutzungsausfall, die Feststellung der Instandsetzungskosten sowie die Schadensart fest. Nach Rechtsprechung gehören die Kosten für das Unfallgutachten mit zum Schadenumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen (Bagatellschäden ausgenommen).
Ich richte mich nach Ihrem Wunschtermin und Ort und besichtige Ihr Fahrzeug bei Ihnen Zuhause oder in der Werkstatt. Die Besichtigung kann jeden Tag, nach Absprache, erfolgen. Das erstellte Gutachten geht Ihnen, entsprechend Ihrem Auftrag, per Post, Fax oder E-Mail an die Versicherung, Ihre Werkstatt, Anwalt und an Sie zu. Alle notwendigen Daten wie Instandsetzungskosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertverbesserung, Wertminderung sowie Reparaturdauer können Sie dem Gutachten entnehmen.
Somit ist für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche beim Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung ein Gutachten eine notwendige Voraussetzung, die ich zuverlässig, kompetent und schnell für Sie erstelle. Einer schnellen und problemlosen Schadenregulierung steht jetzt nichts mehr im Wege!
Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, sodass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.
Zögern Sie nicht und rufen Sie mich im Schadenfall an.