MEINE LEISTUNGEN

Wann erstelle ich ein Kurzgutachten?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, jedoch nur ein kleiner Schaden entstanden ist, erstelle ich Ihnen ein KFZ Kurzgutachten.
Hierdurch wird gewährleistet, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben. Ein Kurzgutachten wir immer dann erstellt, wenn die Instandsetzung des Schadens unter der Bagatellschadensgrenze von derzeit 750 € beträgt. Ein vollumfängliches Gutachten wäre in solch einem Fall bei der gegnerischen Versicherung, aufgrund der geringen Schadensumme nicht erstattungsfähig und somit überflüssig.
Die Praxis zeigt das sehr viele Geschädigte, nach einem vermeintlich kleinen Schaden direkt in die Werkstatt fahren um sich dort einen ungenauen und nicht detaillierten Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Als erfahrener Gutachter und Sachverständiger, rate ich dringend von diesem Vorgehen ab und empfehle die Erstellung eines Kurzgutachtens.
Warum rate ich Ihnen dazu?
Ein Kurzgutachten ist deutlich präziser als ein Kostenvoranschlag und bietet zusätzliche Informationen, wie zum Beispiel Wertminderung, Nutzungsausfall, Unfallhergang und viele weitere Informationen die für die vollständige Regulierung des Schadens fehlen werden!
Desweiteren stellt sich doch oft heraus, das mehr beschädigt ist als im ersten Moment angenommen.
Kontaktieren Sie mich gerne umgehend für ein Kurzgutachten.
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