Was ist ein Bagatellschaden?

Sie hatten einen Unfall, in den Sie unverschuldet geraten sind, und es ist eigentlich gar nichts zu sehen? Lassen Sie sich von ein paar Kratzern nicht täuschen!

Im Kontext von Kfz-Versicherungen wird der Begriff Bagatellschaden verwendet, um Schäden an Fahrzeugen zu beschreiben, die vergleichsweise gering sind. Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden, die die Schadenshöhe von 750 Euro nicht überschreitet. Lassen Sie sich jedoch nicht verunsichern und von „ein paar Kratzern“ täuschen. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden, welche die Bagatellgrenze überschreiten, müssen Versicherungen sämtliche Kosten der Schadensregulierung übernehmen. Darunter fallen auch Gutachterkosten und auch die Kosten für einen Anwalt. Diese dürfen vom Geschädigten selbst und vor allem frei ausgewählt werden.

Wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass es sich tatsächlich nur um einen Bagatellschaden handelt stehe ich gerne zur Verfügung und berate Sie gern.

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