Achtung gegnerische Versicherung!

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Die gegnerische Versicherung möchte einen Gutachter schicken. Darf und soll ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Wenn Sie ohne Ihr Zutun in einen Autounfall verwickelt wurden, ist das ohnehin schon sehr ärgerlich. Es kostet Zeit und Nerven, vielleicht gibt es sogar Streitereien mit dem Verursacher oder seiner Versicherung. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall immer das Recht einen eigenen Gutachter bzw. Sachverständiger zu beauftragen. Dies gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen Gutachter beauftragen möchte.

Lassen Sie sich von der gegnerischen Partei nicht verunsichern. Nehmen Sie nicht das Angebot zur Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung an, der ist nämlich daran interessiert die Kosten so gering wie möglich zu halten. Diese Gutachten beinhalten oft nicht alle Kostenpunkte. Das wäre in diesem Fall zu Ihrem Nachteil! Außerdem ist es wichtig, dass Sie nicht ewig auf Ihren KFZ-Gutachter warten müssen.  Ich berate Sie auch gern telefonisch was zu tun ist und bin schnell vor Ort. Setzen Sie auf meine unabhängige Hilfe – ich kenne Ihre Rechte zu 100%.

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